§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Überweisung des Unkostenbeitrags
a) Jeder angemeldete Teilnehmer erklärt sich bereit, den festgelegten Unkostenbeitrag auf das angegebene Konto rechtzeitig zu überweisen, die Art und Weise der Überweisung steht in der Bestätigungsmail der Anmeldung. Sobald der Veranstalter die Bestätigung der Überweisung erhält, wird dies in der für jeden einsehbaren Teilnehmerliste vermerkt. Kurzfristig angemeldete Teilnehmer bringen bitte den Durchschlag des Überweisungsformulares als Beleg mit. Erscheinen angemeldete Teilnehmer ohne Überweisung, so haben sie den Abendkassenpreis zu bezahlen.
b) Jeder gemeldete Teilnehmer kann sich bis zu einer Woche vor Beginn der LAN Party ohne Nennung von Gründen wieder abmelden, er bekommt dann den vollen Betrag wieder erstattet. Hierzu bitte eine eMail an RME-Networks e.V. schicken.
c) In der Woche unmittelbar vor der LAN Party ist eine Abmeldung nur unter Angabe von Gründen möglich (e-mail an Webmaster !!!), um die Planung der LAN Party nicht zu gefährden. Ist der Grund nicht unvorhersehbar oder schlüssig, so entscheidet der Veranstalter über eine Rückerstattung des Unkostenbeitrags.
§3: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen werden. Der Teilnehmer hat bei Aufforderung zum Nachweis des Alters den Personalausweis oder Führerschein vorzulegen.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Unkostenbeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen (z.B. Durchschlag Überweisung).
c) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
d) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
e) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§4: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm den etwaigen Teilnahmebeitrag zu erstatten.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
e) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
f) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungsstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
g) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
§5: Turniere und Preisvergabe
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
§6: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§7: Unwirksamkeit
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen.
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